







Auf allen Friedhöfen der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh werden Erdbestattungen im Sarg und Urnenbeisetzungen angeboten. (siehe auch Grabarten und Friedhofssatzung)
Nach der Friedhofssatzung dürfen auf ein Grab für eine Erdbestattung (Größe ca. 1,25m x 2,50m) entweder ein Sarg und darauf max. zwei Urnen oder wenn keine Erdbestattung vorgenommen wurde, drei Urnen beigesetzt werden. Sollen zwei Erdbestattungen innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren (Ruhezeit*) in einem Wahlgrab vorgenommen werden, müssen Nutzungsrechte* an zwei Gräbern (Stellen) für Erdbestattungen (umgangssprachlich: "Familiengrab") erworben werden.
Auf den Friedhöfen werden laut Friedhofssatzung Nutzungsrechte vergeben an: (Bitte beachten Sie die langfristige Aufgabe des Johannesfriedhofs - Schließungsbeschluss vom 16.12.2016 )
a) | Reihengrabstätten für Erdbestattungen (für Erwachsene und Kinder) mit Gestaltungsvorschriften |
b) | Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit Gestaltungsvorschriften |
c) | Wahlgrabstätten für Erdbestattungen ohne Gestaltungsvorschriften |
d) | Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit Gestaltungsvorschriften |
e) | Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten1 |
f) | Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten2 |

Die Friedhöfe: Öffnungszeiten
Die Friedhöfe sind für Besucher während der an den Eingängen ausgehängten Zeiten geöffnet.
Aus einem wichtigen Grund kann der Besuch vorübergehend eingeschränkt sein.
Alter Stadtfriedhof / Neuer Stadtfriedhof
Büro:nach Vereinbarung
Friedhofstraße 44-46
Herr Runge
Telefon: 05241-21175-60
Fax: 05241-21175-70
Johannesfriedhof
Büro: nach Vereinbarung
Herzebrocker Straße 238 (An der Kapelle)
Telefon: 05241-21175-75
Fax: 05241-21175-70
Besondere Orte auf den Friedhöfen
Unsere Friedhöfe beherbergen neben den normalen Grabstätten einige besondere Orte. Wenn Sie sich darüber informieren wollen, finden Sie hier weitere Texte und Fotos:
Kriegsgräber
Nutzungsrechte erwerben
Hinterbliebene und interessierte Personen, die Nutzungsrechte an einer Grabstätte auf den evangelischen Friedhöfen erwerben möchten oder übernehmen, werden in einem persönlichen Gespräch durch die Friedhofsmitarbeiter (auf den Friedhöfen direkt oder in der Friedhofsverwaltung) individuell beraten.
Anmerkungen
- Partnerwahlgräber für Erdbestattungen, in der Nutzungsgebühr ist die Unterhaltung der Grabstätte und die Friedhofsunterhaltungsgebühr eingeschlossen, Nutzungszeit bei Ersterwerb 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit.
- Urnengemeinschaftsgräber, in der Nutzungsgebühr ist die Unterhaltung und die FUG eingeschlossen, Nutzungszeit bei Ersterwerb 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit
Gebühren, Termine, Fristen, Satzungen
Hier können Sie aktuelle und ausführliche Informationen zu folgenden Themen als pdf-datei herunterladen:
Bestattungstermine, Ruhezeiten, Nutzungszeiten
Gebührensatzung mit den aktuellen Gebühren
Friedhofssatzung
Grabmal- und Bepflanzungssatzung
Antrag zur Errichtung eines Grabmales
NB: Der Ev. Friedhof Gütersloh ist ein Eigenbetrieb, der sich ausschließlich über Gebühren finanziert. Kirchensteuermittel werden dafür nicht eingesetzt.

Evangelischer Friedhof Gütersloh
Friedhofstraße 44
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 21175- 75
Öffnungszeiten
Dienstag bis Freitag von 9.00-12.00 Uhr
Friedhofsverwaltung





