Neue Gebührensatzung für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh - Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh

Neue Gebührensatzung für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh ab September 2025

Die neue Friedhofsgebührensatzung für die drei Friedhöfe in Trägerschaft der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh wird mit Ablauf des Tages gültig, an dem sie durch Veröffentlichung unter der Rubrik
„Bekanntmachungen“ in den Tageszeitungen bekanntgemacht wurde und im Internet eingestellt wurde.
Die Gebühren für die Friedhöfe wurden seit 2021 nicht mehr verändert. Mit Gültigkeit der neuen Satzung tritt
die Satzung aus 2021 außer Kraft.

Informationen zu laufenden Vorgängen: Gebührentatbestände, die bereits angemeldet, aber noch nicht abgerechnet wurden, werden mit der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Gebühr belegt.

Erläuterungen zur Veränderungen in der neuen Gebührensatzung:
Wichtig vorab: die Evangelischen Friedhöfe Gütersloh erhalten keinerlei Kirchensteuermittel!. Die Finanzierung der Friedhöfe, seiner Einrichtungen und des Personals erfolgt ausschließlich über Gebühreneinnahmen! Eine Quersubventionierung über Steuermittel ist kirchengesetzlich nicht gestattet! Im Übrigen muss kostendeckend Kalkuliert werden. Heißt auch Abschreibungen müssen mit in die Kalkulation einfließen.

Eine Verlängerung der jetzigen Satzung war nicht möglich, so dass die Gebühren nach Vorgaben des Landeskirchenamtes gesamt neu kalkuliert werden mussten. Folgende Veränderungen haben sich ergeben:

Nutzungsgebühren für Wahlgräber und Urnenwahlgräber wurden geringfügig angepasst. Hier gilt für den Gültigkeitszeitraum der neuen Satzung eine Gebühr von 717,5 € für 25 Jahre Nutzung (Bisher 675,00€).
Die Bestattungs- und Beisetzungsgebühren wurden aufgrund erhöhter Kosten durch Maschinen, Werkzeugen, Materialien und gestiegener Personalkosten angepasst. Aufgrund des Rückgangs von Erdbestattungen, wurde diese Gebühr stärker erhöht, weil Fixkosten (Personal und Maschinen) auf weniger Erdbestattungen umgelegt werden.
In beiden Gebühren sind auch die Leistungen der Verwaltung zu Bestattungen mit berücksichtigt worden.

Auch für pflegefreie Gemeinschaftsgräber mussten die Gebühren stärker angehoben werden. Aufgrund der gestiegenen Kosten für die zu erbringenden Dienstleistung, sowie den erhöhten Kosten für die Erstellung der Anlagen, mussten diese bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Die jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühren wurden um 3,00 € jährlich pro Grab angepasst. Bedingt durch die trockenen Sommer sind dauerhaft höhere Ausgaben für die Wasserversorgung entstanden. Auch hier sind anteilig zusätzliche Kosten für Maschinen, Geräte, Betriebsmittel, Personal und Auslagen an Fremdfirmen für die Unterhaltungspflege in den vergangenen Jahren entstanden.

Die Kapellennutzungsgebühr stieg um 20,00€, auf 290,00 €. Eine moderate Anpassung, die die gestiegenen Ausgaben für Brennstoffe, Personal und leider auch rückläufigen Nutzungen auffangen muss.

Mit der vor ein paar Monaten gültig gewordenen Friedhofssatzung wurden die dort neu verankerten Waldbestattungsgräber, die ausschließlich nur für eine Urnenbeisetzung vergeben werden, in der neuen
Gebührensatzung bewertet. Hierdurch wird Einzel-Personen, die für sich vorsorgen möchten eine neue Möglichkeit eröffnet.

Anfragen dazu nimmt die Friedhofsverwaltung gerne entgegen. Per Mail an: friedhofsverwaltung@ekgt.de oder telefonisch unter: 05241 / 21175-75.

i.A. Susanne Laab (Friedhofsleitung)

Die genehmigte neue Satzung finden Sie unter folgendem Link:

23.01.2025 – Gebührensatzung Friedhof_ 2028_08_31_Genehmigte Satzung

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