Hygieneregeln im Haus der Begegnung - Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh

  • Zulassungsbegrenzung/ Teilnehmerbegrenzung
    • Lt. Schutzkonzept der evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh dürfen Menschen nur in einer begrenzten Anzahl gleichzeitig im Raum sein. Das bedeutet, dass sich die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen für jede Veranstaltung bitte anmelden.
  • Lüften der Räumlichkeiten
    • Vor und nach den Veranstaltungen muss gründlich gelüftet werden. Wenn möglich auch während der Veranstaltungen.
  • Mund-/Nasenschutz
    • Tragen eines Mund-/Nasenschutzes schon vor der Tür bis zum Platz ist notwendig.
  • Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
    • Das Betreten und Verlassen der Veranstaltungen wird geordnet organisiert.
  • Eintrag in Anwesenheitslisten
    • Ein Eintrag in Anwesenheitslisten ist eine wichtige Bedingung. Mit: Datum Uhrzeit von….bis…., Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift des Teilnehmers/ der Teilnehmerin.
    • Die Listen werden nach vier Wochen vernichtet.
  • Wahrung der Abstandsregel
    • Der Abstand von mindestens 1.50 m zur nächsten Person muss gewahrt bleiben.
    • Körperkontakt und physische Nähe sind untersagt.
    • Menschen die in einem Haushalt leben, dürfen zusammensitzen.
  • Hygieneregeln
    • Die Nutzung des Handdesinfektionsmittels, das Abwischen der Tische vor und nach der Veranstaltung mit Desinfektionsmittel sollte sein.
    • Im Haus stehen Handwaschbecken zur Verfügung.
  • Gemeinsam genutzte Arbeitsmaterialien
    • Auf gemeinsam genutzte Arbeitsmaterialien ( Stifte etc.) muss verzichtet werden.
  • Bewirtung
    • Bewirtung ist möglich, aber nur am Platz mit Bedienung mit Einmalhandschuhen.
  • Fahrdienst und gemeinsamer Gesang
    • Im Moment sind Veranstaltungen mit Gesang nicht möglich.
    • Ein Fahrdienst kann zurzeit nicht angeboten werden.

 

Die Regeln zum Nachlesen

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