- Zulassungsbegrenzung/ Teilnehmerbegrenzung
- Lt. Schutzkonzept der evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh dürfen Menschen nur in einer begrenzten Anzahl gleichzeitig im Raum sein. Das bedeutet, dass sich die Teilnehmer/ Teilnehmerinnen für jede Veranstaltung bitte anmelden.
- Lüften der Räumlichkeiten
- Vor und nach den Veranstaltungen muss gründlich gelüftet werden. Wenn möglich auch während der Veranstaltungen.
- Mund-/Nasenschutz
- Tragen eines Mund-/Nasenschutzes schon vor der Tür bis zum Platz ist notwendig.
- Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten
- Das Betreten und Verlassen der Veranstaltungen wird geordnet organisiert.
- Eintrag in Anwesenheitslisten
- Ein Eintrag in Anwesenheitslisten ist eine wichtige Bedingung. Mit: Datum Uhrzeit von….bis…., Name, Adresse, Telefonnummer, Unterschrift des Teilnehmers/ der Teilnehmerin.
- Die Listen werden nach vier Wochen vernichtet.
- Wahrung der Abstandsregel
- Der Abstand von mindestens 1.50 m zur nächsten Person muss gewahrt bleiben.
- Körperkontakt und physische Nähe sind untersagt.
- Menschen die in einem Haushalt leben, dürfen zusammensitzen.
- Hygieneregeln
- Die Nutzung des Handdesinfektionsmittels, das Abwischen der Tische vor und nach der Veranstaltung mit Desinfektionsmittel sollte sein.
- Im Haus stehen Handwaschbecken zur Verfügung.
- Gemeinsam genutzte Arbeitsmaterialien
- Auf gemeinsam genutzte Arbeitsmaterialien ( Stifte etc.) muss verzichtet werden.
- Bewirtung
- Bewirtung ist möglich, aber nur am Platz mit Bedienung mit Einmalhandschuhen.
- Fahrdienst und gemeinsamer Gesang
- Im Moment sind Veranstaltungen mit Gesang nicht möglich.
- Ein Fahrdienst kann zurzeit nicht angeboten werden.