Nutzungsregeln für das Grundstück an der Kirchstraße - Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh

Das Grundstück an der Kirchstraße ist Eigentum der Evangelischen Kirchengemeinde Gütersloh und dient in erster Linie der Nutzung durch die Mieterinnen und Mieter der angrenzenden Gebäude sowie den kirchlichen Einrichtungen.

 

Damit das Gelände ein sicherer und respektvoller Ort bleibt, bitten wir um Beachtung der folgenden Regeln:

Privatgrundstück:

Unbefugten ist das Betreten, Befahren, Überqueren und Parken untersagt.

Das Befahren und Parken ist ausschließlich den Parkplatzmieterinnen und -mietern gestattet.

Kein Aufenthalt bei Dunkelheit:

Das Gelände darf nur bei Tageslicht betreten werden.

Keine Übernachtung:

Übernachtungen aller Art – im Freien, in Zelten oder Fahrzeugen – sind nicht gestattet.

Kein Alkohol und keine Drogen:

Das Mitführen und der Konsum von Alkohol oder Drogen ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Müll bitte mitnehmen:

Bitte entsorgen Sie Abfälle in den dafür vorgesehenen städtischen Abfallbehältern.

 

Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

 

Ansprechpartnerin:

Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh

Telefon: 05241 / 222920

E-Mail: immo@ekgt.de

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