Helfen Sie uns zu helfen! Unterstützen Sie die Menschen in der Kirchengemeinde, indem Sie die gemeinnützige Arbeit der Evangelischen Stiftung Gütersloh finanziell fördern.

Spende / Schenkung
Eine Spende oder Schenkung kommt unmittelbar und in voller Höhe den geförderten Projekten zu Gute. Sie können einmalig oder mit einem Dauerauftrag regelmäßig spenden. Sowohl Spenden als auch Schenkungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Viele Menschen nehmen auch wichtige Ereignisse in ihrem Leben zum Anlass, an andere zu denken. Ob bei einem Geburtstag oder einem wichtigen Jubiläum – wer keine Geschenke für sich möchte, kann Gäste und Bekannte bitten, für die Stiftung zu spenden.

Zustiftung
Denken Sie langfristig und stellen Sie sicher, dass Ihr finanzieller Beitrag für die Ewigkeit wirkt. Zustiftungen werden nicht direkt ausgeschüttet, sondern erhöhen das Stiftungskapital. Mit den Zinsen werden jährlich neue Projekte unterstützt. Auch Zustiftungen sind steuerlich begünstigt.

Vererben
Wirken Sie über Ihren Tod hinaus und gestalten Sie Zukunft. Als gemeinnützige Organisation muss die Evangelische Stiftung Gütersloh keine Erbschaftssteuer zahlen. Übrigens: Auch wenn Sie selbst Vermögens- oder Sachwerte geerbt haben, können Sie diese weitergeben. Die Erbschaftssteuer erlischt rückwirkend.

Übrigens: Auch wenn Sie selbst Vermögens- oder Sachwerte geerbt haben, können Sie diese weitergeben. Die Erbschaftssteuer erlischt rückwirkend.  

Eigene Stiftung
Gründen Sie eine eigene Stiftung unter dem Dach der Evangelischen Stiftung Gütersloh. Sie bestimmen den Zweck und können der Stiftung Ihren Namen oder den Namen einer geliebten Person geben. Wir übernehmen für Sie die treuhändlerische Verwaltung Ihrer Stiftung.    

Wir informieren und beraten Sie gerne.

 

 

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