Bestattungsformen
Bestattungsformen
Auf allen Friedhöfen der Evangelischen Kirchengemeinde werden Erdbestattungen im Sarg und Urnenbeisetzungen angeboten.
Grabarten s. auch Friedhofssatzung und Flyer zu Grabarten als PDF-Dateien
Nach der Friedhofssatzung dürfen auf ein Grab für eine Erdbestattung (Größe ca. 1,25m x 2,50m) entweder ein Sarg und darauf zwei Urnen oder wenn keine Erdbestattung vorgenommen wurde vier Urnen beigesetzt werden. Sollen zwei Erdbestattungen innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren (Ruhezeit*) in einem Wahlgrab vorgenommen werden, müssen Nutzungsrechte* an zwei Gräbern (Stellen) für Erdbestattungen (umgangssprachlich: "Familiengrab") erworben werden.
Auf den Friedhöfen werden laut Friedhofssatzung Nutzungsrechte vergeben an:
a) Reihengrabstätten für Erdbestattungen (für Erwachsene und Kinder) mit Gestaltungsvorschriften (nur auf dem Johannesfriedhof),
b) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit Gestaltungsvorschriften,
c) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen ohne Gestaltungsvorschriften (s. auch Grabmal- und Bepflanzungssatzung) (nur auf dem Johannesfriedhof),
d) Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit Gestaltungsvorschriften,
e) Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten1,
f) Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten2(nur auf dem Johannesfriedhof),
Hinterbliebene und interessierte Personen, die Nutzungsrechte an einer Grabstätte auf den evangelischen Friedhöfen erwerben möchten oder übernehmen, werden in einem persönlichen Gespräch durch die Friedhofsmitarbeiter (auf den Friedhöfen direkt oder in der Friedhofsverwaltung) individuell beraten.
Anmerkungen:
1 Partnerwahlgräber für Erdbestattungen, in der Nutzungsgebühr ist die Unterhaltung der Grabstätte und die Friedhofsunterhaltungsgebühr eingeschlossen, Nutzungszeit bei Ersterwerb 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit
2 Urnengemeinschaftsgräber, in der Nutzungsgebühr ist die Unterhaltung und die FUG eingeschlossen, Nutzungszeit bei Ersterwerb 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit
Gebühren s. auch Gebührensatzung
Für die Friedhöfe gibt es eine einheitliche Gebührensatzung. In dieser Satzung sind im §4 die Gebühren für die Bestattungen, den Erwerb der Nutzungsrechte, die Friedhofsunterhaltung und sonstige Gebühren aufgelistet.
Detaillierte Auskünfte dazu erteilt die Friedhofsverwaltung direkt (05241/21175-56 und 21175-55).
Grabarten
Wenn Sie sich über einzelne Grabarten informieren möchten, finden Sie hier zu diesem Thema weitere Unterlagen:
ERDGRÄBER:
Reihengrab auf dem Johannesfriedhof
Einzel-Erdwahlgemeinschaftgrab für Partner
Erdwahlgemeinschaftsgrab für Partner
Urnengräber:
Kindergräber:
Kinderrasenreihengrab für totgeborene Kinder
Termine, Fristen, Satzungen
Hier können Sie aktuelle und ausführliche Informationen zu folgenden Themen als pdf-datei herunterladen:
Bestattungstermine, Ruhezeiten, Nutzungszeiten
Wichtige Begriffe aus dem Friedhofswesen
Komplette Gebührensatzung ohne § 4
