Bestattungsformen

Bestattungsformen

 

Auf allen Friedhöfen der Evangelischen Kirchengemeinde werden Erdbestattungen im Sarg und Urnenbeisetzungen angeboten.

 

 

Grabarten s. auch Friedhofssatzung und Flyer zu Grabarten als PDF-Dateien

 

Nach der Friedhofssatzung dürfen auf ein Grab für eine Erdbestattung (Größe ca. 1,25m x 2,50m) entweder ein Sarg und darauf zwei Urnen oder wenn keine Erdbestattung vorgenommen wurde vier Urnen beigesetzt werden. Sollen zwei Erdbestattungen innerhalb eines Zeitraums von 25 Jahren (Ruhezeit*) in einem Wahlgrab vorgenommen werden, müssen Nutzungsrechte* an zwei Gräbern (Stellen) für Erdbestattungen (umgangssprachlich: "Familiengrab") erworben werden.

 

Auf den Friedhöfen werden laut Friedhofssatzung Nutzungsrechte vergeben an:

a)   Reihengrabstätten für Erdbestattungen (für Erwachsene und Kinder) mit Gestaltungsvorschriften (nur auf dem Johannesfriedhof),

b)   Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit Gestaltungsvorschriften,

c)   Wahlgrabstätten für Erdbestattungen ohne Gestaltungsvorschriften (s. auch Grabmal- und Bepflanzungssatzung) (nur auf dem Johannesfriedhof),

d)   Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit Gestaltungsvorschriften,

e)   Wahlgrabstätten für Erdbestattungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten1,

f)    Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen mit eingeschränkten Nutzungsrechten2(nur auf dem Johannesfriedhof),

 

Hinterbliebene und interessierte Personen, die Nutzungsrechte an einer Grabstätte auf den evangelischen Friedhöfen erwerben möchten oder übernehmen, werden in einem persönlichen Gespräch durch die Friedhofsmitarbeiter (auf den Friedhöfen direkt oder in der Friedhofsverwaltung) individuell beraten.

 

Anmerkungen:

1 Partnerwahlgräber für Erdbestattungen, in der Nutzungsgebühr ist die Unterhaltung der Grabstätte und die Friedhofsunterhaltungsgebühr eingeschlossen, Nutzungszeit bei Ersterwerb 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit

 

2 Urnengemeinschaftsgräber, in der Nutzungsgebühr ist die Unterhaltung und die FUG eingeschlossen, Nutzungszeit bei Ersterwerb 25 Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit

 

 

 

Gebühren s. auch Gebührensatzung

 

Für die Friedhöfe gibt es eine einheitliche Gebührensatzung. In dieser Satzung sind im §4 die Gebühren für die Bestattungen, den Erwerb der Nutzungsrechte, die Friedhofsunterhaltung und sonstige Gebühren aufgelistet.

Detaillierte Auskünfte dazu erteilt die Friedhofsverwaltung direkt (05241/21175-56 und 21175-55).